Bernd Drumann: Geschäftsführer von Bremer Inkasso

Bernd Drumann
Geschäftsführer

Bremer Inkasso: mahnbescheid-online-beantragen.de

Mahnbescheid
online
beantragen

keine Honorar- oder Gerichtskostenvorschüsse

Mahnbescheid online beantragen

Die Vorteile von www.mahnbescheid-online-beantragen.de

  • Die Sachbearbeitung bei uns wird überwiegend von ausgebildeten Volljuristen (Die Ausbildung befähigt zur Ausführung des Richteramtes oder Niederlassung als Rechtsanwalt) erledigt. Damit steht Ihnen immer ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, der Ihre Forderung ggf. vor Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides prüft. So kommt es erst gar nicht zur Beantragung eines unberechtigten Mahnbescheides.
  • Unser Personal wird ständig auf bundesweit stattfindenden Seminaren von erfahrenen Personen und Kennern des gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungswesens geschult und fortgebildet.
  • Wir beschäftigen uns auch mit juristisch schweren Themen, wie Geschäftsführerhaftung nach Insolvenz, Unternehmensfortführung gem. § 25HGB, Aufdeckung verschleierten Einkommens gem. § 850 h ZPO oder Deliktshaftung während der Pfändung oder im Insolvenzverfahren.
  • Selbst wenn Ihr Schuldner aufgrund des gerichtlichen Mahnbescheides nicht zahlt und bereits die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) geleistet hat, ist dieses für uns kein Grund, die Akte zu schließen. Hier bewährt sich die spezielle Ausbildung.
  • Wir vertreten Sie auf Wunsch auch im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners (Anmeldung der Forderung, Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten, Überwachung bis zum Schlusstermin.)
  • Unsere Ermittlungsdienste finden auch Schuldner, die “untergetaucht” sind, so dass es bei Zustellungsproblemen beim Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid, später doch noch zur erfolgreichen Zustellung kommen kann.
  • Auch Übernahme streitiger Forderungen möglich.
  • Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
  • Wir arbeiten – als zugelassenes Inkassounternehmen – unter Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen.

SO GEHT
www.mahnbescheid-online-beantragen.de
VOR

  • Sofortige Vorbereitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (am Tage Ihres Auftrages) durch Erkundigungen über den Schuldner (Prüfung der Identität Ihres Schuldners, Ermittlung der Vertretungsverhältnisse und Prüfung der voraussichtlichen Erfolgsaussichten – durch Einholung von Wirtschaftsauskünften), damit der Mahnbescheid rechtswirksam beantragt werden kann.
  • Prüfung der Verjährungsfristen, damit man den Mahnbescheid entweder rechtzeitig beantragt oder ggf. lieber von der Beantragung des Mahnbescheides absieht.
  • Ggf. Prüfung – bei streitigen Forderungen – auf voraussichtliche Durchsetzbarkeit, damit nicht über unberechtigte Ansprüche ein Mahnbescheid beantragt wird. So werden unnötige Kosten vermieden, die auch durch die Einschaltung gegnerischer Rechtsanwälte wegen deren Abwehr drohen können.
  • Sofortige Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides. Dabei erfolgt der Datenaustausch (Übermittlung von Anträgen und Einlesen von Nachrichten) mit den Mahngerichten in Deutschland elektronisch.
  • Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, beauftragen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – unsere Prozessanwälte. Auch hier wird der gesamte informierende Schriftwechsel über unser Büro abgewickelt.
  • Sobald der Mahnbescheid zugestellt ist, beantragen wir den Erlass des Vollstreckungsbescheides. Wenn dieser rechtskräftig ist, kündigen wir dem Schuldner die Vollstreckung an, halten aber vor Einleitung der Zwangsvollstreckung, Rücksprache mit Ihnen.
  • Über alle wichtigen Schritte (Beantragung Mahnbescheid, Erlass des Mahnbescheides, Zustellung des Mahnbescheides, Beantragung des Vollstreckungsbescheides usw.) werden Sie von uns per Email informiert. Über unseren Kunden-Online-Informations-Dienst unter www.bremer-inkasso.de können Sie sich darüber hinaus Ihren gesamten Aktenbestand anzeigen lassen und sich über den aktuellen Stand jeder Akte informieren und Zahlungen online mitteilen.
Neuen Mahnbescheid beantragen
(ohne Honorar- oder Gerichtskostenvorschuss)
  • Erfassen / Übermitteln Sie die Eckdaten zum neuen Mahnbescheid und laden Sie Ihre Rechnung(en) und Mahnung (je Inkassoauftrag) als PDF-Dokumente hoch.
  • Wenn Ihre Forderung durch den Auftraggeber (Ihren Schuldner) in irgendeiner Weise bestritten wird, legen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei, damit wir hierauf gleich reagieren können.
  • Bei unbestrittenen Forderungen reicht es, wenn Sie uns einfach Rechnung und Mahnung überlassen. Die Forderung wird sofort bearbeitet und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung.

Anhänge (Rechnungen, Mahnungen, Diverses):

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    DIE KONDITIONEN VON
    www.mahnbescheid-online-beantragen.de

    • Keine Jahresbeitrags – oder Mitgliedsgebühren.
    • Kein Kauf von Auftragszetteln.
    • Keine Berechnung von Gebühren bei Auftragserteilung für die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides
    • Keine Erhebung von Auslagenvorschüssen. Die Gerichtskosten für den gerichtlichen Mahnbescheid und für die Zwangsvollstreckung verauslagen wir für Sie!
    • Bei Erfolg im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten. Die Hauptforderung wird Ihnen zu 100% ausgezahlt.
    • Bei Erfolg trägt der Schuldner unsere Kosten (vergl. §§ 6, 8 und 9 unserer Inkassobedingungen). Für den Schuldner entstehen vergleichbare Kosten, wie sie bei Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wären.
    • Bei Nichterfolg im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlen Sie KEIN HONORAR! Statt dessen wird lediglich eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR sowie bare Auslagen berechnet (vergl. §§ 6, 8 und 9 unserer Inkassobedingungen).
    Hauptforderung (€)Nicht­erfolgs­pauschale (€)
    bis 150,0010,00
    bis 300,0015,00
    bis 1.200,0025,00
    bis 2.500,0035,00
    bis 5.000,0050,00
    darüber hinaus100,00

    VIDEOS

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    Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

    Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

    Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

    www.mahnbescheid-online-beantragen.de

    ist ein Dienst der Bremer Inkasso GmbH. Das „Inkassobüro Bernd Drumann“ wurde 1984 vom Präsidenten des Landgerichts Bremen gem. Art. 1, § 1 Nr. 5 RBerG als Inkassobüro zugelassen und seit dem 04.04.1996 als “Bremer Inkasso GmbH” fortgeführt. Das Unternehmen wird von namhaften Mandanten als erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen geschätzt.
    Das seriöse Auftreten und das positive Image ermöglichen eine erfolgsorientierte Arbeitsweise. Das Unternehmen ist bundesweit und im Ausland tätig. Zu den Kunden gehören Banken, Spediteure, Verlage, Ärzte, Handwerksbetriebe, Steuerberater, kaufmännische Unternehmen (Dienstleistung, Handel, Industrie) sowie Privatpersonen.

    VORTEILE VON
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    gegenüber Anwälten
    • Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Der Anwalt ist i.d.R. in vielen Bereichen tätig (z.B. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht etc.).
    • Manchmal wird der Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und verbunden damit nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet.
    • Viele Anwälte berechnen für die Beantragung des gerichtlichen Mahnbescheides sowie des Vollstreckungsbescheides nebst anschließendem Vollstreckungsverfahren auch im Nichterfolgsfall ihre vollen Gebühren – gem. RVG – an Sie; wir nicht!

    VORTEILE VON
    www.mahnbescheid-online-beantragen.de

    gegenüber www.online-mahnantrag.de
    • Einschlägige Internetseiten – wie zum Beispiel www.online-mahnantrag.de, betrieben von den Justizverwaltungen der jeweiligen Bundesländer – bieten Gläubigern an, online selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid zu beantragen. Ein Service, der sich einfach anhört, die meisten Antragsteller aber überfordert und dadurch auch Rechtsnachteile mit sich bringen kann.
    • Für die Durchführung des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens benötigt man gute Kenntnisse z. B. über Rechtsformen der Unternehmung und deren Vertretungsverhältnisse. Nach unserer Erfahrung fehlen Gläubigern aber nicht selten eben diese speziellen Kenntnisse zu ihren Schuldnern. Sie müssen wissen, dass zum Beispiel neben einer GmbH & Co. KG auch die GmbH wie eine Gesamtschuldnerin voll haftet und dass bei einer OHG, GbR oder einer KG auch die Gesellschafter persönlich in Anspruch genommen werden können, nicht nur die Gesellschaft. Nur die Gesellschaft in Anspruch nehmen zu wollen, kann ein Fehler sein. Ein Fehler, der dazu führen kann, dass der Gläubiger am Ende leer ausgeht. Neben Kenntnissen über Unternehmensformen und Vertretungsverhältnisse benötigen Gläubiger darüber hinaus gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Verjährung oder des Zahlungsverzuges. Die Geltendmachung einer bereits verjährten Forderung kann schnell erhebliche Kosten nach sich ziehen, selbst wenn ein berechtigter Anspruch besteht.
    • Die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens (Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheides und eines Vollstreckungsbescheides) ist Teil der Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Diese verantwortet in der Regel in einem Anwaltsbüro die Durchführung wesentlicher Teile des gerichtlichen Mahnverfahrens. Selbst ausführliche Hinweise und Erklärungen zu einem Online-Formular können eine gute Ausbildung und fundierte Kenntnisse im gerichtlichen Mahnverfahren nicht ersetzen. Solche unbedingt notwendigen Kenntnisse aber fehlen den meisten Anwendern, die online Mahnbescheide beantragen.
    • www.online-mahnantrag.de ermittelt auch den Schuldner nicht für Sie, wenn es Zustellungsprobleme gibt. www.mahnbescheid-online-beantragen.de schon.
    • www.online-mahnantrag.de prüft Ihre Forderung nicht auf Durchsetzbarkeit. www.mahnbescheid-online-beantragen schon.
    • www.online-mahnantrag.de stellt Ihnen die Gerichtskosten sofort in Rechnung. www.mahnbescheid-online-beantragen.de legt die Gerichtskosten aus und berechnet diese nur an Sie, wenn der Schuldner keine Zahlungen leistet.
    • Bei www.mahnbescheid-online-beantragen.de laden Sie einfach Ihre Rechnungen, Mahnungen, Schriftverkehr hoch und der Mahnbescheid wird nach Prüfung sofort beantragt.
    • Die Zeit, die Sie mit dem Ausfüllen von interaktiven Formularen bei www.online-mahnantrag.de, Ermittlung unbekannt verzogener Schuldner verbringen, könnte von Ihnen für andere wichtige Dinge eingesetzt werden.
    • www.online-mahnantrag.de nimmt Ihnen die facettenreiche Zwangsvollstreckung nicht ab, wenn der Schuldner auch auf den zugestellten Vollstreckungsbescheid nicht zahlt.

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